Gewährleistungsbürgschaft

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Mit der Erstellung einer Rechnung, Teilschluss- oder Schlussrechnung eines Bauvorhabens ist häufig eine Gewährleistung bzw. Gewährleistungsbürgschaft des Auftragsnehmers verknüpft.

 

So wandeln Sie einen Sicherheitseinbehalt in eine Gewährleistungsbürgschaft um:
 

1.

Wandeln Sie im Projektfenster - Reiter Leistungsverzeichnisse - die Abschlagsanforderung in eine Teilschluss- oder Schlussrechnung um:
 

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2.

Nehemen Sie im LV die gewünschten Änderungen vor
 

3.

Klicken Sie oben in der Ribbonleiste auf Drucken

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4.

Es öffnet sich nun das Druckdialogfenster:
 

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5.

Klicken Sie hier auf den Button Sicherh. & BNK ..., es öffnet sich das entsprechende Eingabefenster:
 

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Im unteren Bereich erscheint nun die Rubrik Gewährleistung.
 
 
1. Setzen Sie den Sicherheitseinbehalt auf inaktiv. Dadurch wird der Sicherheitseinbehalt mit der Schlussrechnung als offener Posten fällig
 

2. Setzen Sie das auswahl für Gewährleistung bis und tragen Sie das Ablaufdatum der Gewährleistung ein
   Tragen Sie den Prozentsatz der Gewährleistung ein. Der Bruttobetrag wird automatisch berechnet
  Setzen Sie das auswahl, wenn eine Bankbürgschaft erteilt wurde und wählen Sie im Auswahlfeld das Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde
 

3. Bestätigen Sie Ihre Eingaben durch Klick auf Übernehmen
 

 

 

6.

Drucken Sie die (Teil-)Schlussrechnung aus. Der komplette Brutto-Rechnungsbetrag wird fällig.
Die vorhandene Gewährleistungsbürgschaft wird in der Rechnungszusammenfassung aufgelistet:
 

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Die Gewährleistungsbürgschaft wird automatisch in den Zahlungsverkehr - Unterordner Gewährleistung - übertragen:
 

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Ein Doppelklick auf die Zeile öffnet das Bearbeitungsfenster Gewährleistung:
 

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Füllen Sie alle Felder sinngemäß aus und beenden Sie die Eingabe durch Klick auf Speichern

 

 

Anlegen eines Gewährleitungseinbehalts