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Newsletter September 2024

E-Rechnungspflicht für Unternehmen ab 2025

 

Derzeit gibt es Rechnungen in verschiedenen Formaten:
als E-Rechnung, im PDF-Format oder traditionell auf Papier. Dies wird sich jedoch bald ändern:

 

Ab dem 01.01.2025 tritt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich in Kraft!

 

Dies bedeutet, dass künftig für alle Leistungen zwischen Unternehmen (B2B = Business-to-Business / Betrieb zu Betrieb) zwingend eine E-Rechnung ausgestellt werden muss. Wenn beispielsweise ein produzierendes Unternehmen Baumaterial bei einem Lieferanten bestellt, ist es nicht mehr erlaubt, die Rechnung als PDF oder auf Papier auszustellen.

 

  • Es existiert eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026: Bis zu diesem Termin sind „sonstige Rechnungen“ im Papierform oder als PDF weiterhin zulässig, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Auch Umsätze aus 2025 oder 2026 können weiterhin als PDF oder Papierrechnung erzeugt werden.
  • Gleiches gilt auch für 2027, jedoch nur, wenn der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz von 800.000 Euro nicht überschritten hat.
  • Ab 2028 schließlich sind nur noch E-Rechnungen zulässig.

Wieso E-Rechnung?

Weitere Informationen zur E-Rechnungspflicht 2025

 

 


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Di, 12.11.2024

„Was ist neu?“
Di, 19.11.2024
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Di, 26.11.2024
„XRechnung und ZUGFeRD“
Di, 03.12.2024
„Fibu Ausgangs- und Eingangsrechnungen“
Di, 10.12.2024
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Di, 17.12.2024
 
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